Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Fotografie, Videografie und Medienproduktionen
§ 1 Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erstellung von Fotografien, Videoaufnahmen und sonstigen Medienproduktionen sowie für die Einräumung von Nutzungsrechten durch den/die Auftragnehmer:in : BE fotomedia / BE motions – Michael Bleeser und Jonas Ertle GbR (nachfolgend „Produzent:in“).
(2) Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(4) Werke im Sinne dieser AGB sind alle vom/von der Produzent:in hergestellten Fotografien, Filme, Videos, Grafiken, Ton- und Multimediaproduktionen, unabhängig von Technik, Format oder Medium.
§ 2 Urheberrecht
(1) Dem/Der Produzent:in steht das Urheberrecht an allen erstellten Werken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu.
(2) Eine Übertragung des Urheberrechts findet nicht statt.
§ 3 Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber erwirbt – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertragsgemäß abgenommenen Werken.
(2) Die Nutzungsrechte gelten ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck, Umfang, Zeitraum und das vereinbarte Medium.
(3) Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, Unterlizenzierung, Bearbeitung oder Umgestaltung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des/der Produzent:in zulässig.
(4) Die Nutzung in Online-Medien, sozialen Netzwerken, Streaming-Plattformen, Printmedien, Intranets oder bei öffentlichen Vorführungen bedarf einer gesonderten Vereinbarung, sofern sie nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.
(5) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller offenen Forderungen auf den Auftraggeber über.
(6) Der/die Produzent:in ist bei jeder Veröffentlichung als Urheber:in zu nennen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(7) Rohdaten, offene Projektdateien oder unbearbeitetes Material sind nicht Bestandteil der Nutzungsrechte und werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung herausgegeben.
§ 4 Eigenwerbung
(1) Der/die Produzent:in bleibt berechtigt, die erstellten Werke zeitlich und räumlich unbegrenzt für Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen (z. B. Website, Portfolio, Social Media, Präsentationen, Wettbewerbe).
(2) Bei erkennbaren Personen erfolgt die Eigenwerbung nur unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und vorliegender Einwilligungen.
(3) Ein Ausschluss der Eigenwerbung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
§ 5 Honorar und Zahlungsbedingungen
(1) Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
(2) Das Honorar wird als Stundenhonorar, Tagessatz oder Pauschale vereinbart.
(3) Zusätzlich zum Honorar trägt der Auftraggeber alle anfallenden Nebenkosten, insbesondere Reise-, Übernachtungs-, Technik-, Studio-, Material- und Datenkosten.
(4) Grundlage für Nutzungshonorare kann die jeweils aktuelle Bildhonorarübersicht der MFM sein.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(6) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Werke Eigentum des/der Produzent:in.
§ 6 Datenträger und Archivierung
(1) Eine Archivierung der Werke über die Übergabe hinaus erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. In der Regel bis zu 3 Jahren ab Datenlieferung.
(2) Eine erneute Herausgabe von Daten kann gesondert berechnet werden.
§ 7 Haftung
(1) Der/die Produzent:in haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird auch bei leichter Fahrlässigkeit gehaftet, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Für höhere Gewalt oder technische Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs wird keine Haftung übernommen.
(4) Versand und Rückversand erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber versichert, über alle erforderlichen Rechte an bereitgestellten Vorlagen, Marken, Personenabbildungen und Locations zu verfügen.
(2) Der Auftraggeber stellt den/die Produzent:in von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
§ 9 Ausfallhonorar und Stornierung
(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
(2) Bei Stornierung durch den Auftraggeber:
- bis 7 Tage vor Produktionsbeginn: 30 % des Honorars
- bis 48 Stunden vor Produktionsbeginn: 50 % des Honorars
- am Produktionstag: 100 % des Honorars
(3) Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gespeichert und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – sofern zulässig – der Geschäftssitz des/der Produzent:in.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.